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Medizinprodukte in der Pflege - Recht und Praxis

Rechtssichere Umsetzung von Anwender- und Betreiberpflichten

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Print-Ausgabe

2016

inklusive Zugang zum neuen Onlineportal


Auch in Ihrer Einrichtung läuft fast nichts ohne sie: Vielfältige Hilfsmittel und Medizinprodukte gehören zum Alltag sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Dazu zählen beispielsweise einfache Gehhilfen, aber auch komplexe medizintechnische Produkte wie Blutzuckermessgeräte oder Beatmungsmaschinen.

Die korrekte und rechtssichere Anwendung dieser sehr unterschiedlichen Produkte hatte in der Pflege bisher oft nicht oberste Priorität. Nach verschiedenen – leider auch teilweise tragischen – Vorkommnissen ist nun aber deutlich geworden, dass Medizinprodukte durchaus Risiken bergen, die es zu kennen, zu beherrschen, zumindest aber zu minimieren gilt. Dies wird auch eindeutig vom Medizinprodukterecht gefordert.

Ihre Pflegefachkräfte sind dafür verantwortlich, dass sie nur Produkte einsetzen, deren Handhabung sie erlernt haben, deren Gefahrenpotenziale sie einschätzen können, von denen sie wissen, dass sie technisch einwandfrei sind und bei denen die erforderlichen Kontrollen durchgeführt wurden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Pflegefachkräfte die nötigen Qualifikationen erwerben und stets auf dem aktuellen Stand halten.
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