Informationen zum Inhalt:§Das bayer. Schulrecht umfaßt eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen. Wichtigste gesetzliche Grundlage ist das Bayer. Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Dieses regelt vor allem die Gliederung§ Schulpflicht§Schulorganisation§Grundsätze des Schulbetriebs§Unterrichtsinhalte§Abschlüsse§Grundlagen des Privatschulwesens und der Schulaufsicht. Das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) enthält die wesentlichen Bestimmungen über die Finanzierung der staatlichen, kommunalen und privaten Schulen. Diese Gesetze, sowie weitere einschlägige Ausführungs- und Durchführungsverordnungen, Auszüge der wichtigsten Schulordnungen und maßgebliche Bekanntmachungen sind in der vorliegenden Sammlung übersichtlich zusammengefaßt. Eine besondere Bedeutung hat der Kommentar zum BayEUG, der Entscheidungshilfe und Information für die Schulpraxis, die Schulverwaltung und die Rechtsprechung bietet. Der Loseblatt- Kommentar ist daher für die tägliche Arbeit der Schulleiter, der Schulaufsichtsbehörden, der Schulaufwandsträger sowie der Gerichte unentbehrlich.§§Gliederungsübersicht:§ Teil 1 Erziehung und Unterricht §10 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - Text -§11 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) - Kommentar -§Teil 2 Vollzugsvorschriften für die Pflichtschulen§22 Vollzugsvorschriften für die Volksschulen§25 Vollzugsvorschriften für die Förderschulen§27 Vollzugsvorschriften für berufliche Schulen§Teil 3 Schulfinanzierung§30 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) - Text -§ Vollzugsvorschriften zum BaySchFG§35 Finanzausgleichsgesetz (FAG) - Text -§36 Vollzugsvorschriften zum FAG§37 Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKFrG) - Text - §Teil 4 Verfassungsrecht, Kirchenverträge, Bundesgesetze§40 Verfassungsrecht§41 Kirchenverträge§44 Verhütung übertragbarer Krankheiten§45 Jugendschutz§Teil 5 Schulordnungen§51 Schulordnung für die Volksschulen (VSO)§52 Schulordnung für die Sondervolksschulen (SVSO)§53 Schulordnung für die Gymnasien (GSO)§54 Schulordnung für die Realschulen (RSO)§55 Schulordnung für die Wirtschaftsschulen (WSO)§56 Schulordnung für die Berufsschulen (BSO)§57 Schulordnung für die Berufsaufbauschulen (BASO)§58 Schulordnungen für die Berufsfachschulen (BFSO)§Teil 6 Allgemeine Vorschriften für die Schulen§60 Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz§61 Schulbetrieb§62 Hausunterricht, Ferien, Schulberatung§63 Gesundheitsvorsorge§64 Schulische Veranstaltungen§65 Sonstige Schulangelegenheiten§ Teil 7 Besonderes Dienstrecht der Lehrer§70 Lehrerdienstordnung (LDO) und ergänzende Bestimmungen§71 Unterrichtspflichtzeit/Arbeitszeit§72 Dienstliche Beurteilung§73 Beförderungsrichtlinien§75 Krankheit/Dienstunfall/Mutterschutz§76 Dienstreisen/Reisekosten§77 Haftung§§Kundengruppen:Schulleitungen aller bayer. Schulen: Volksschulen, Förderschulen, Gymnasien, Realschulen, berufliche Schulen. Schulaufsicht: Schulämter, Seminarrektoren, Regierungen, Verwaltungsgerichte. Schulträger: Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Schulverbände, Landkreise, Bezirke.