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Pflegeberufegesetz - PflBG

Gesetz über die Pflegeberufe

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Print-Ausgabe

2019. XVIII, 302 S. 194 mm


Zum Werk
Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) wird zum Ausbildungsbeginn 1.1.2020 eine einheitliche fachberufliche Ausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau eingeführt. Die bisherige Ausrichtung auf bestimmte Altersgruppen bzw. bestimmte Sektoren der Versorgung und Versorgungsbereiche wird aufgehoben. Damit wird die Ausbildung an die sich wandelnden Versorgungsstrukturen und die sich verändernden Pflegebedarfe in der Akut- und Langzeitpflege angepasst.
Neben der beruflichen Pflegeausbildung an Pflegeschulen führt das PflBG darüber hinaus ein generalistisch ausgerichtetes primärqualifizierendes Pflegestudium an Hochschulen ein. Diese hochschulische Pflegeausbildung qualifiziert ebenso wie die berufliche Ausbildung zur unmittelbaren Tätigkeit an zu pflegenden Menschen aller Altersstufen.
Vorteile auf einen Blick
- auch für Nicht-Juristen
- Überblick über die neuen Pflegeberufe und ihre Ausbildungswege
- für Schulen, Hochschulen, Lehrende und Auszubildende

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