Am 12. Juli wurden die neuen Begutachtungs-Richtlinien (BRi) veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2017 gelten sie für alle neuen Begutachtungsverfahren. Alle Pflegebedürftigen mit einer Pflegestufe werden dann zum Stichtag automatisch in das neue System der Pflegegrade überführt. Doch was bedeutet das konkret für die Erlöse von Pflegeeinrichtungen und das Pflegegradcontrolling?
Bei Pflegebedürftigen muss geprüft werden, ob eine Neueinstufung nach Pflegegraden nicht zu einer Höherstufung führen kann.
Bei bei neuen Bewohnern / Pflegekunden muss der Pflegegrad ermittelt werden, um rechtzeitig einen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen.
Damit Heim- und Pflegedienstleitern dies ganz sicher gelingt und um Umsatzeinbußen zu vermeiden, gibt es jetzt die neue CD-ROM: "Der neue Pflegegrad-Rechner 2017 - Sofort einsetzbare Berechnungs- und Kalkulationstools nach dem neuen NBA auf CD-ROM".