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Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung in der Zukunft: Lassen sich Bürgerversicherung und Gesundheitsprämien kombinieren?

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1. Auflage, 2006


Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Gesundheit - Sonstiges, Note: 1,7, SRH Hochschule Riedlingen (Gesundheitsökonomie), Veranstaltung: Modul GW2: Aktuelle Entwicklungen im Gesundheits- und Sozialwesen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der gesetzlichen Krankenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit ca. 71 Millionen Menschen, also ungefähr 90% der Gesamtbevölkerung, versichert1. Gesetzliche Regelungen zu den Mitgliedern der GKV finden sich im SGB V. Ausgehend von einer Pflicht zur Versicherung in der GKV für Arbeiter, Angestellte Beschäftigte, Arbeitslose, Behinderte, Rentner und Student en findet sich auch die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für Personen, deren Jahreslohn die sog. Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Nach den Absätzen 6 und 7 des § 6 SGB V liegt diese derzeit bei 42.300 EUR. Die GKV finanziert sich durch Beiträge. Diese bemessen sich prozentual am Arbeitslohn und sind jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu zahlen. Der Beitrag orientiert sich also an der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Wenigverdiener zahlen geringere Beiträge, gut verdienende Personen dafür mehr. Dies, verbunden mit der Tatsache, daß die Beiträge unabhängig von dem jeweiligen Gesundheitszustand des Versicherten erhoben werden, manifestiert das der GKV zu Grunde liegende Solidaritätsprinzip. Eine weitere Säule in der Organisation und Finanzierung der GKV ist das Sachleistungsprinzip. Es bedeutet, daß, unabhängig von den entstehenden Kosten, jeweils das medizinisch Notwendige für den jeweiligen Patienten geleistet wird. Das Gewähren der medizinischen Sachleistung erfolgt für den Patienten also ohne mit dem Leistungserbringer in eine ökonomische Beziehung treten zu müssen. Die Wirtschaftskraft der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen wird durch den Risikostrukturausgleich sichergestellt. Etwaige aus der Mitgliederstruktur resultierende Wettbewerbsvorteile sollen dadurch vermieden bzw. die Nachteile ausgeglichen werden.
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