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Entsorgung aus gentechnischen Anlagen in hygienischer Sicht am Beispiel des Landes Berlin

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1. Auflage, 2000


Inhaltsangabe:Einleitung: Seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes (GenTG) am 1.7.1990 wurden in Deutschland bis zum 1.10.1993 von den zuständigen Landesbehörden 680 gentechnische Anlagen zugelassen. Zählt man die zur Zeit des Inkrafttretens des GenTG bereits bestehenden Genlabore, Technika und Produktionsanlagen zusammen, die nach einer Übergangsregelung (§ 41 GenTG) keiner neuen Genehmigung bedurften, so existieren in der Bundesrepublik mehr als 1.800 genehmigte gentechnische Anlagen, in denen eine noch größere Anzahl gentechnischer Arbeiten stattfindet. Die Gentechnik, häufig auch als „Neue Biotechnologie“ bezeichnet, unterscheidet sich von den Gebieten der Mikrobiologie, Zellbiologie oder Biotechnologie dadurch, dass im Gegensatz zu den genannten Wissenschaftsfeldern in der Gentechnik mit Organismen umgegangen wird oder Organismen erzeugt werden, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht möglich ist. Diese Organismen werden als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bezeichnet. Die Begriffe „gentechnische Anlage“ und „gentechnische Arbeit“ sind durch das GenTG eng definiert. Von daher sind gentechnische Anlagen Einrichtungen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden und in denen physikalische, chemische und biologische Sicherheitsvorkehrungen (im GenTG „Schranken“ genannt) existieren, die den Kontakt der verwendeten Organismen mit Mensch und Umwelt begrenzen. Die Definition gentechnischer Arbeiten beinhaltet sowohl Erzeugung, Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung als auch den innerbetrieblichen Transport und die Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen. Parallel zur zunehmenden Anwendung der Gentechnik in Forschung, Entwicklung, industrieller Produktion, Landwirtschaft und Umweltschutz hat sich auch die Risikoforschung und Risiko-Bewertung dieser „Neuen Biotechnologie“ entwickelt. GVO besitzen künstlich verändertes Erbgut. Als mögliche Gefahr der Gentechnik wird neben der direkten Entstehung von für Mensch und/oder Umwelt gefährlichen Organismen auch die unkontrollierte Übertragung genetischer Informationen der GVO auf andere Organismen gesehen, was so auf indirektem Weg zu unerwünschten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führen kann. Potentielle Risiken der Gentechnik werden daher vor allem bei Freisetzungsversuchen, d.h. dem gezielten Ausbringen von GVO in die Umwelt, gesehen. Aber auch bei der [...]
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