Die Arbeitsverhältnisse der in einem Krankenhaus beschäftigen Arbeitnehmer weisen eine Vielzahl von Sonderregelungen auf. So spielen die Besonderheiten der medizinischen und ärztlichen Anforderungen an die Berufsausübung, aber auch die unterschiedlichen und ggf. wechselnden Träger der Einrichtungen eine wichtige Rolle. Hingewiesen sei nur auf die Anrechnung von Bereitschaftszeiten bei Ärzten oder die besonderen Anforderungen religiöser Träger.