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Neuordnung der Ärztlichen Bedarfsplanung

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1. Auflage, 2013


Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 2,0, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Gesetzlicher Auftrag der kassenärztlichen Vereinigungen und der kassenärztlichen Bundesvereinigung ist es, die ambulante, vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und zu gewährleisten. Somit soll die ärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechen (§75 Abs. 1 Satz 1 SGB V). In diesem Kontext ist auch die vertragsärztliche Bedarfsplanung wiederzufinden, die zuletzt im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21.12.1992 aufgestellt wurde. Mit der bisherigen Bedarfsplanung wurde festgelegt, wie viele Einwohner ein ambulant tätiger Arzt behandeln sollte. Welche Regionen als angemessen, über- oder unterversorgt galten, wurde auf der Basis dieser Normverhältnisse festgestellt und sichtbar. In der bisherigen Bedarfsplanung entsprachen die Soll-Zahlen historischen Einwohner-Arzt-Verhältnissen aus den 1990er Jahren. Dieser Ansatz führte nach und nach dazu, dass den Einwohnern ländlicher Regionen verhältnismäßig weniger Ärzte zugestanden wurden als den Einwohnern in Städten und Ballungsgebieten. Das IGES Institut (Institut für Gesundheits- und Sozialforschung) wurde Anfang 2011 von der Patientenvertretung des gemeinsamen Bundesausschuss damit beauftragt, ein Konzept für die Neuordnung der ärztlichen Bedarfsplanung zu entwickeln. Das Ziel dieser Neuordnung ist im Wesentlichen die Planung und Steuerung der ärztlichen Behandlungskapazitäten stärker als bisher am regionalen Versorgungsbedarf zu orientieren. Weiterhin geht es in der aktuellen Situation auch darum, die Bedarfsplanung so weiter zu entwickeln, dass mit ihr nicht nur die regionalen Probleme angegangen werden, sondern auch eine tragfähige Antwort auf die gegenwärtigen und absehbaren Auswirkungen der demographischen Veränderung gefunden und die somit entstandenen Strukturen bedarfsgerechter weiterentwickelt werden können.
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